Hilfe für Geschädigte
Wurden Sie Beteiligter eines Verkehrsunfalls, den Sie nicht verschuldeten?
Entstand Ihnen ein Schaden am Fahrzeug oder ein Vermögensverlust oder eine gesundheitliche Schädigung?
Aus der Haftpflichtversicherung für einen Schaden, der durch den Fahrzeugbetrieb verursacht wurde, (Kfz-Haftpflicht) des Verkehrsunfallverursachers haben Sie beispielsweise Anspruch auf Erstattung: der Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs, der Kosten für den Verleih eines Fahrzeugs, des Schadens am Fahrzeug, der Mitbeteiligung bei der Liquidierung der Unfallversicherung, des Unterschieds des Fahrzeugwerts vor und nach dem Verkehrsunfall (Entwertung des Fahrzeugs), von Gesundheitsschäden, des entgangenen Gewinns, des Verlusts am Einkommen, der Belastung der gesellschaftlichen Geltendmachung, der Kosten der Rechtsvertretung in berechtigten Fällen.
In Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Jehne, Vodák und Partner bieten wir diese Dienstleistungen an:
- Geltendmachung aller berechtigten Ansprüche, die aus dem Gesetz 168/1999 GBl. über die Haftpflichtversicherung für den Fahrzeugbetrieb hervorgehen
- Verleih eines Ersatzfahrzeugs
- Sicherstellung der Überprüfung des beschädigten Fahrzeugs
- Ausarbeitung von Sachverständigengutachten und Expertisen
- Beratung im Bereich berechtigter Ansprüche, die man zur Geltung bringen und finanziell entschädigen kann
- Kontrolle der rechtzeitigen und vollen Entschädigung
- Eintreibung der berechtigten Ansprüche auf gerichtlichem Weg
Auf der Grundlage einer Vollmacht führen wir für Sie Verhandlungen mit: der Polizei der Tschechischen Republik, der Versicherungsgesellschaft, dem Abschleppdienst, den Verwaltungsorganen, die von den Stadtbehörden von Stadtmagistraten, Bezirksämtern, Staatsanwaltschaften und Gerichten aller Instanzen beauftragt sind. Wir füllen die grundlegenden Formulare aus und stellen die fachliche medizinische Untersuchung zum Zweck der Bearbeitung der Bewertung eines Gesundheitsschadens sicher.
Der Preis der angebotenen Dienstleistungen wird nicht durch die Höhe der an Sie ausbezahlten Versicherungsleistungen beeinflusst.
Alle oben aufgeführten Dienstleistungen werden aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkehrsunfallverursachers erstattet und dem Geschädigten absolut kostenlos oder nur gegen Erstattung der MWSt. bei MWSt.-Zahlern gewährt.



